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Barrierefreiheit für Webseiten

Ist Ihre Webseite schon barrierefrei umgesetzt?

Ab Mitte 2025 müssen Websites und Apps gesetzlich barrierefrei sein. Dies wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt, das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzt und europaweit einheitliche Barrierefreiheitsstandards etabliert. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich weitgehend an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientiert.

Unsere Experten prüfen Ihre Website nach den aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Webpräsenz für alle Nutzer und assistive Hilfsmittel zugänglich zu machen. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung!

Barrieren umfassen technische sowie körperliche, geistige und seelische Einschränkungen, die in §3 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschrieben sind. Daneben gibt es auch zahlreiche temporäre Barrieren. Hier sind einige mögliche Barrieren, die bei der Gestaltung Ihrer Website zu berücksichtigen sind:

Technische Einschränkungen: Inhalte sind nicht für assistive Hilfsmittel geeignet (fehlende Untertitel, Alternativtexte etc.); keine oder defekte Lautsprecher; ältere oder textbasierte Browser

Sehbeeinträchtigungen: leichte bis starke Sehschwäche (kontrastarme Inhalte); Blindheit; Farbsehschwächen (z. B. Rot-Grün-Schwäche); temporäre Sehbeeinträchtigungen (entzündetes oder verletztes Auge)

Hörbeeinträchtigungen: Taubheit; temporäre Hörbeeinträchtigungen

Motorische Beeinträchtigungen: gebrochene oder fehlende Gliedmaßen; diverse körperliche Einschränkungen

Um diese Barrieren zu erkennen und abzubauen, gibt es verschiedene Empfehlungen und Richtlinien, die beachtet werden sollten.

Pflicht zur Barrierefreiheit – Was ist zu tun:

  • Ihre Website oder Ihr Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
  • Eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ muss auf Ihrer Internetseite veröffentlicht werden. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, die (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, über die Nutzer Barrieren melden können.

Möchten Sie herausfinden, wie barrierefrei Ihr Web-Auftritt derzeit ist? Kontaktieren Sie uns, und wir prüfen folgende Punkte:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
  • Bedienbarkeit von Links und Schaltflächen über die Tastatur
  • Screenreader-Kompatibilität Ihrer Website
  • Nutzung verständlicher Sprache
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Formularen

Kontaktieren Sie uns und wir schauen uns Ihre Webseite genauer an, ob wieviel Handlungsbedarf besteht!